Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Buzzard sitzt als Eingangs-Layer VOR Ihrer Handwerkersoftware und nimmt genau diesen Beleg ab: Es erkennt automatisch das Format — ZUGFeRD (PDF/A-3 mit XML), X-Rechnung, EN 16931 —, liest die strukturierten Daten aus, prüft Format-Gültigkeit und GoBD-Pflichtangaben und legt die Rechnung übergabefertig vor. Ihr Büro prüft, gibt frei und arbeitet nur noch das Fertige ab. pds, hero-software, Craftnote, Streit & Co. bleiben Ihr führendes System.
Live-Demo · so liest und prüft die KI Ihre E-Rechnung.
Die KI liest aus und prüft Format und Pflichtangaben — sie trifft keine steuerliche oder rechtliche Entscheidung. Buchung, Verbuchung, Zahlung und Mahnung entscheidet der Betrieb in seiner Software. Dies ersetzt keine Steuerberatung.
Echt, nicht simuliert. Probieren Sie es selbst: eine ZUGFeRD- oder X-Rechnung (oder den sichtbaren Rechnungstext) links einfügen — rechts entsteht live die Format-Erkennung, die GoBD-Prüfung und das übergabefertige Belegpaket.
Lieferanten- und Großhandels-E-Rechnungen aus Ihrem Postfach landen in einem Layer, der VOR Ihrer Handwerkersoftware sitzt. Die KI erkennt automatisch, ob ein echtes ZUGFeRD- oder X-Rechnungs-Format mit eingebettetem XML vorliegt — oder nur ein Bild-PDF ohne strukturierte Daten.
Aus dem XML werden Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer/USt-IdNr., Steuersatz, ausgewiesene Umsatzsteuer und Gesamtbetrag gelesen und gegen die EN-16931-Norm und die GoBD-Pflichtangaben geprüft. Fehlt etwas oder passt der Steuerausweis nicht, wird es als Rückfrage markiert. Keine steuerliche Bewertung, keine automatische Verbuchung.
Ihr Büro prüft das Belegpaket und übernimmt es über einen vorhandenen Weg in die Handwerkersoftware — über eine freigeschaltete Schnittstelle oder als strukturierte ZUGFeRD/X-Rechnung-Datei bzw. E-Mail, inklusive des originalen XML zur GoBD-konformen Aufbewahrung. Ein Mensch entscheidet.
Seit 2025 reicht das alte Bild-PDF nicht mehr — Sie müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform aufbewahren können. Buzzard ersetzt Ihre Handwerkersoftware nicht und bucht nicht eigenmächtig hinein. Die KI nimmt den E-Rechnungs-Eingang ab, erkennt das Format, liest das XML aus und prüft die Pflichtangaben — und legt Ihnen einen sauberen, geprüften Beleg vor. Die Übernahme erfolgt ausschließlich über Wege, die Ihr Betrieb ohnehin nutzt.
Buzzard ist unabhängig und behauptet keine technische Integration oder Partnerschaft mit den genannten Systemen. Die Übergabe erfolgt erst nach Ihrer Freigabe. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Das geprüfte Belegpaket inklusive des originalen XML lässt sich an viele Handwerkersysteme übergeben. Bei Systemen mit dokumentierter Schnittstelle (z. B. Craftnote, hero-software, pds) über eine in Ihrer Instanz freigeschaltete Schnittstelle nach Ihrer Freigabe; bei anderen als strukturierte ZUGFeRD/X-Rechnung-Datei oder als E-Mail mit angehängtem XML. So bleibt der Beleg GoBD-konform aufbewahrbar. Ihre Software bleibt führend, Sie geben frei.
Übergabe über freigeschaltete Schnittstelle · ZUGFeRD/X-Rechnung-Datei · strukturierte E-Mail mit XML. Buzzard behauptet keine direkte Integration oder Partnerschaft. Genannte Marken gehören ihren Inhabern.
Ja, beide. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein PDF/A-3, in das ein strukturierter XML-Datensatz eingebettet ist — Sie sehen die Rechnung als PDF, die Maschine liest das XML. Die X-Rechnung ist ein reines XML-Format ohne Sichtbeleg, das vor allem im öffentlichen Auftrag verlangt wird. Beide folgen der europäischen Norm EN 16931. Buzzard erkennt automatisch, welches Format vorliegt, liest die strukturierten Daten aus dem XML aus und stellt sie zusammen mit einer lesbaren Übersicht für Ihre Freigabe bereit. Ihre Handwerkersoftware bleibt führend.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ein einfaches Bild-PDF oder Papier gilt dann nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen. Praktisch heißt das: Ihre Lieferanten und Großhändler schicken Ihnen zunehmend ZUGFeRD- und X-Rechnungen, und die müssen Sie strukturiert annehmen und GoBD-konform aufbewahren. Buzzard nimmt genau diesen Eingang ab: erkennt das Format, liest es aus und legt es übergabefertig vor. Das ist eine technische Hilfestellung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die KI prüft die formale Seite: Sie kontrolliert, ob das Format gültig und EN-16931-konform aufgebaut ist und ob die GoBD-relevanten Pflichtangaben vorhanden sind — vollständige Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuersatz, ausgewiesene Umsatzsteuer und Gesamtbetrag. Fehlt etwas oder passt der Steuerausweis nicht zusammen, markiert die KI das als Rückfrage. Sie trifft keine steuerliche oder rechtliche Entscheidung und nimmt keine Verbuchung vor — die fachliche und steuerliche Bewertung bleibt bei Ihnen bzw. Ihrer Steuerberatung.
Die KI erkennt das. Liegt nur ein gescanntes oder erzeugtes Bild-PDF ohne eingebetteten XML-Datensatz vor, ist das im Sinne der E-Rechnungspflicht 2025 keine E-Rechnung. Buzzard markiert den Beleg als 'kein strukturiertes Format' und liest die sichtbaren Angaben so gut wie möglich aus, damit nichts liegen bleibt — kennzeichnet ihn aber klar als prüfbedürftig, damit Ihr Büro entscheidet, ob beim Lieferanten eine konforme E-Rechnung nachgefordert werden muss. Geraten wird nichts; im Zweifel markiert die KI eine Rückfrage.
'undefined' steht in der Demo für ein Feld, das die KI im Eingang nicht eindeutig finden konnte — etwa eine fehlende Leistungsperiode oder eine unklare USt-IdNr. Buzzard erfindet in diesem Fall nichts, sondern lässt das Feld als offene Rückfrage stehen und markiert es. Der übrige, geprüfte Beleg wird dennoch übergabefertig aufbereitet; der Übergabe-Weg in Ihre Handwerkersoftware bleibt derselbe — über eine in Ihrer Instanz freigeschaltete Schnittstelle oder als strukturierte ZUGFeRD/X-Rechnung-Datei bzw. E-Mail. So bleibt 'undefined' eine sichtbare Lücke, die ein Mensch füllt, statt ein stiller Fehler in Ihrer Buchhaltung.
Nein. Es gibt keinen automatischen Schreibzugriff. Die KI liest die E-Rechnung aus, prüft Format und Pflichtangaben und legt ein fertig vorbereitetes Belegpaket bereit. Ein Mensch prüft und gibt es frei. Die Übergabe erfolgt über einen Weg, den Ihr Betrieb ohnehin nutzt — je nach System über eine in Ihrer Instanz freigeschaltete Schnittstelle oder als strukturierte ZUGFeRD/X-Rechnung-Datei bzw. E-Mail. Es erfolgt keine automatische Buchung, Verbuchung, Zahlung, Mahnung und kein automatischer Versand. Ihre Handwerkersoftware bleibt das führende System.
Ja. Das Eingangs-Cockpit ist DSGVO-konform aufgesetzt und läuft über Server in Deutschland. Die E-Rechnungen werden nur zur Format- und Vollständigkeitsprüfung sowie zur Übergabe-Vorbereitung genutzt und nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Das geprüfte Belegpaket inklusive des originalen XML-Datensatzes wird so übergeben, dass Sie es GoBD-konform — unveränderbar und maschinell auswertbar — in Ihrer Handwerkersoftware bzw. Ihrem Archiv aufbewahren können. Mit Ihrem Betrieb schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
In einem kurzen Erstgespräch klären wir, über welche Postfächer Ihre Lieferanten-E-Rechnungen eingehen, welche Handwerkersoftware Sie nutzen und welchen Übergabe-Weg Sie wünschen. Dann binden wir Ihr Postfach an, kalibrieren die Format-Erkennung (ZUGFeRD, X-Rechnung) und die GoBD-Prüfung an echten Eingangsrechnungen und richten das Übergabepaket so ein, dass der geprüfte Beleg sauber in Ihre Software übernommen werden kann. In der Regel ist der Pilot in 1–2 Wochen produktiv — und Ihr Büro gibt jede Rechnung frei.
In 15 Minuten zeigen wir Ihnen, wie die KI ZUGFeRD- und X-Rechnungen erkennt, das XML ausliest, die GoBD-Pflichtangaben prüft und den Beleg übergabefertig für Ihre Software bereitlegt — Ihr Büro gibt frei, Ihre Software bleibt führend.