Einordnung und VorgehenPraxisbetrieb, Vertraulichkeit und Zuständigkeiten zusammen betrachten.
01Die wichtigen Arbeitswege erfassen
Aufnahme, Behandlungsdokumentation, Laborrücklauf und Abrechnung benötigen unterschiedliche Anwendungen und Geräte. Die Übersicht beschreibt benötigte Systeme und Ansprechpartner, ohne echte Patientenakten in die erste Anfrage zu kopieren. Auch Fernwartungszugänge, Arbeitsplatzwechsel und gemeinsam verwendete Geräte gehören in die Bestandsaufnahme. Daraus entsteht der vereinbarte Prüfbereich.
02Die KBV-Anforderungen richtig zuordnen
Die KBV erläutert ihre IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V und unterscheidet Anforderungen nach Praxisgröße und Ausstattung. Welche Vorgaben für Ihre Praxis einschlägig sind, wird anhand dieses Kontexts abgeglichen. Ein allgemeiner Scanbericht ist keine vollständige Abnahme der Richtlinie. Organisatorische Aufgaben und besondere technische Bereiche benötigen passende eigene Belege.
03Patientengeheimnisse beim Prüfauftrag schützen
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Datenarten nach Artikel 9 DSGVO; hinzu kommt der einschlägige berufliche Geheimnisschutz. Der Prüfauftrag legt benötigte Zugriffe, beteiligte Personen und Berichtsinhalt fest. Für viele erste Prüffragen genügt eine Beschreibung von Systemen und Rollen. Der Zugriff auf reale Inhalte wird nicht als selbstverständlicher Bestandteil vorausgesetzt.
04Empfindliche Systeme vorab benennen
Medizinische Geräte, Telematikinfrastruktur und Praxissoftware dürfen nicht wie beliebige Testziele behandelt werden. Mit der Praxisleitung und den jeweiligen Betreuern werden erlaubte Methoden, Ausschlüsse, Zeitfenster und Abbruchwege festgelegt. Wo aktive Tests nicht freigegeben oder geeignet sind, bleiben Dokumentenprüfung, Konfigurationsabgleich oder eine geeignete Testumgebung gesonderte Optionen.
05Wiederherstellung an einem Arbeitsweg prüfen
Eine Sicherung ist für den Praxisbetrieb dann nützlich, wenn die benötigte Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Ein abgestimmter Test kann beispielsweise einen ausgewählten Dokumentationsbestand und die dazu nötigen Zugriffsrechte betrachten. Umfang und Ergebnis werden dokumentiert. Ein erfolgreicher Teiltest darf nicht als Nachweis für sämtliche Geräte oder für eine ununterbrochene Versorgung ausgegeben werden.
06Befunde in den Praxisalltag übergeben
Die Praxisleitung erhält eine verständliche Einordnung; die IT-Betreuung bekommt die technischen Belege. Offene Punkte werden mit Zuständigkeit und nächster Handlung geführt. Nach einer Korrektur folgt die passende Nachprüfung. Bei Personalwechseln oder neuen Geräten wird überprüft, welche Unterlagen und Berechtigungen aktualisiert werden müssen. So bleiben Maßnahmen mit dem tatsächlichen Betrieb verbunden.