Eltern in Trennung googeln „Kindesunterhalt berechnen“ – und landen heute irgendwo. Binden Sie den Unterhaltsrechner nach Düsseldorfer Tabelle auf Ihrer Kanzlei-Website ein: Wer rechnet, hinterlässt am Ende die Kontaktdaten und wird zur qualifizierten Mandantenanfrage im Familienrecht. Unten sehen Sie ihn so, wie Ihre Besucher ihn erleben.
Live-Demo · so nutzen es Ihre Website-Besucher. Links Einkommensgruppe und Alter des Kindes wählen — rechts erscheint der voraussichtliche Kindesunterhalt.
Der Rechner liefert einen Richtwert auf Basis des Mindestunterhalts je Altersgruppe und der Zuschläge der höheren Einkommensgruppen. Die tatsächliche Höhe hängt vom bereinigten Nettoeinkommen, der Zahl der Unterhaltsberechtigten und weiteren Faktoren ab — diese lassen sich nur im Einzelfall einschätzen.
Wir richten den Unterhaltsrechner in Ihrem Erscheinungsbild ein und liefern den Einbettungscode für Ihre Kanzlei-Website — live in 48 Stunden, ganz ohne Technikaufwand auf Ihrer Seite.
Ein Elternteil in Trennung berechnet den voraussichtlichen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle — und hinterlässt am Ende die Kontaktdaten, um den Wert verbindlich prüfen zu lassen.
Die qualifizierte Mandantenanfrage geht automatisch in Ihr Postfach: Name, Kontaktdaten und Anliegen. Sie rufen zurück — im genau richtigen Moment.
Die Düsseldorfer Tabelle ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils einer von mehreren Einkommensgruppen zu. In Kombination mit dem Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17 und ab 18 Jahren) ergibt sich daraus der Tabellenbetrag. Vom Tabellenbetrag wird zur Ermittlung des Zahlbetrags in der Regel das halbe Kindergeld abgezogen. Maßgeblich ist immer das bereinigte Netto – also nach Abzug berücksichtigungsfähiger Belastungen –, dessen Ermittlung anwaltliche Prüfung erfordert.
Der Tabellenbetrag ist der reine Unterhaltsbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle. Der Zahlbetrag ist der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird: Vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld abgezogen, da das Kindergeld beiden Eltern hälftig zugutekommt. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. Der Rechner zeigt den Tabellenbetrag und weist auf den Zahlbetrag-Abzug hin; die genaue Berechnung im Einzelfall übernimmt die Kanzlei.
Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht einfach das Netto vom Gehaltszettel. Davon dürfen bestimmte Positionen abgezogen werden, etwa berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schulden oder eine zusätzliche Altersvorsorge. Genau hier entstehen die größten Unterschiede – und der häufigste Beratungsbedarf. Der Online-Rechner arbeitet daher mit der gewählten Einkommensgruppe als Orientierung; die exakte Bereinigung ist anwaltliche Aufgabe.
Sie binden den Rechner mit einem kleinen Code-Schnipsel auf Ihrer Website ein – ähnlich wie ein eingebettetes Video. Wir richten das Tool in Ihrem Erscheinungsbild ein und liefern den fertigen Einbettungscode; Ihr Webdesigner oder wir platzieren ihn auf der gewünschten Seite, etwa Ihrer Familienrecht-Landingpage. Technisches Vorwissen brauchen Sie nicht.
Eltern in Trennung suchen online sehr häufig nach „Kindesunterhalt berechnen“ oder „Düsseldorfer Tabelle“. Ein Rechner auf Ihrer Website fängt genau diese Suchintention ab: Statt anonym wieder abzuspringen, erhält der Besucher seinen Orientierungswert und hinterlässt im Gegenzug seine Kontaktdaten. So werden anonyme Website-Besucher zu konkreten, qualifizierten Mandantenanfragen im Familienrecht – genau im emotional aufgeladenen Moment, in dem Beratung gefragt ist.
Ja. Der Unterhaltsrechner wird in Ihrem Erscheinungsbild ausgespielt – mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrer Ansprache. Für den Besucher wirkt das Tool wie ein natürlicher Teil Ihrer Kanzlei-Website, nicht wie ein Fremdprodukt. Auch der Hinweistext lässt sich auf Ihre Kanzlei abstimmen.
Der Rechner ist ab 29 € im Monat nutzbar, die Einrichtung ist kostenlos und das Tool ist live in 48 Stunden – monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Wer mehrere Lead-Tools einsetzen möchte, erhält alle im Paket für 79 € im Monat. Schon ein einziges gewonnenes Mandat im Familienrecht spielt die Kosten für lange Zeit wieder ein.
Nein. Der Rechner liefert einen Orientierungswert nach der Düsseldorfer Tabelle – ohne Gewähr und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die Werte und Tabellenstufen ändern sich regelmäßig (üblicherweise jährlich), und das bereinigte Nettoeinkommen sowie Sonderfälle wie Mehrbedarf, mehrere Unterhaltsberechtigte oder Mangelfälle wirken sich erheblich aus. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Kanzlei.
In wenigen Minuten sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns kurzfristig, richten den Unterhaltsrechner in Ihrem Branding ein und binden ihn auf Ihrer Website an. Danach landen qualifizierte Mandantenanfragen aus dem Familienrecht direkt in Ihrem Postfach.