Lead-Tool für Anwaltskanzleien

Der Prozesskostenrechner, der Ihrer Kanzlei Mandanten bringt.

Wer eine Klage erwägt, googelt zuerst: „Was kostet ein Prozess?" Binden Sie den Prozesskostenrechner auf Ihrer Kanzlei-Website ein – der Besucher gibt seinen Streitwert ein, sieht die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten und hinterlässt am Ende seine Kontaktdaten. So wird aus einer anonymen Recherche eine qualifizierte Mandantenanfrage. Unten erleben Sie ihn so, wie Ihre Besucher ihn sehen.

Auf Ihre Kanzlei gebrandet DSGVO-konform, deutsche Server Live in 48 Stunden

Live-Demo · so nutzen es Ihre Website-Besucher. Links den Streitwert eingeben — rechts erscheinen die voraussichtlichen Prozesskosten der 1. Instanz.

Angaben zum Verfahren
Der Wert, um den gestritten wird (z. B. die eingeklagte Forderung).
Diese Demo rechnet das erstinstanzliche Klageverfahren.
Bitte geben Sie einen gültigen Streitwert ein (größer als 0 €).
Voraussichtliche Prozesskosten
Sobald Sie auf „Prozesskosten berechnen"
klicken, erscheint hier Ihre Orientierung.
Grobe Gesamtkosten (1. Instanz, Orientierung)
Eigene Anwaltskosten (RVG, inkl. USt)
Gerichtskosten (GKG, 3,0 Gebühren)
Summe Ihrer eigenen Kosten
Kostenrisiko bei Unterliegen: Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie in der Regel zusätzlich die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite. Das Gesamtrisiko kann dann bei rund liegen.
Orientierungswert · ohne Gewähr · keine Rechtsberatung. Grobe Schätzung für das erstinstanzliche Standardverfahren (RVG: 1,3 Verfahrens- + 1,2 Terminsgebühr + 20 € Auslagen + 19 % USt; GKG: 3,0 Gerichtsgebühren). Vergleich, Beweisaufnahme, mehrere Beteiligte oder eine abweichende Streitwertfestsetzung verändern das Ergebnis. Werte und Tabellen können sich ändern; die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Kanzlei.

Der Rechner liefert einen Richtwert aus den gestaffelten Wertgebühren nach RVG und GKG für die 1. Instanz. Ob ein Prozess sich lohnt, hängt von den Erfolgsaussichten, möglicher Rechtsschutzversicherung und der Gegenseite ab — das lässt sich nur im Einzelfall einschätzen.

So funktioniert's

In drei Schritten zur qualifizierten Anfrage.

1

Tool einbinden

Wir richten den Prozesskostenrechner in Ihrem Erscheinungsbild ein und liefern den Einbettungscode für Ihre Website — in der Regel binnen 48 Stunden live, ganz ohne eigene Technik.

2

Besucher rechnet

Wer mit einer Streitfrage auf Ihrer Seite landet, gibt seinen Streitwert ein und sieht sofort die voraussichtlichen Prozesskosten — und hinterlässt seine Kontaktdaten, um das Risiko prüfen zu lassen.

3

Anfrage landet bei Ihnen

Die Anfrage geht automatisch in Ihr Postfach: Name, Kontaktdaten, Streitwert und Anliegen. Sie rufen zurück und führen das Gespräch — der Rest ist Ihr Mandat.

Prozesskostenrechner für Ihre Kanzlei
29 € / Monat
netto · Einrichtung kostenlos · live in 48 Stunden · monatlich kündbar
  • Das Tool auf Ihrer Website — in Ihrem Kanzlei-Branding
  • Qualifizierte Mandantenanfragen inkl. Streitwert in Ihr Postfach
  • Wir richten alles ein — Sie brauchen keine Technik
  • DSGVO-konform, deutsche Server, AVV inklusive
  • Schon ein gewonnenes Mandat zahlt das Tool für Jahre
Alle Lead-Tools im Paket: 79 € / Monat
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Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um den Rechner.

Aus dem Streitwert ergibt sich eine sogenannte Wertgebühr. Die Anwaltskosten setzen sich für die 1. Instanz typischerweise aus einer 1,3-Verfahrensgebühr und einer 1,2-Terminsgebühr nach RVG zusammen, zuzüglich 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Die Gerichtskosten betragen in der 1. Instanz in der Regel 3,0 Gebühren nach GKG. Der Rechner addiert beides zu einer groben Gesamtorientierung. Es handelt sich um einen Orientierungswert ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.

Der Rechner zeigt zunächst die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wer den Prozess verliert, trägt nach dem Grundsatz des Unterliegens in der Regel zusätzlich die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite – das eigene Kostenrisiko kann sich dadurch annähernd verdoppeln. Wer gewinnt, bekommt seine erstattungsfähigen Kosten dagegen meist von der Gegenseite ersetzt. Die verbindliche Einschätzung des Kostenrisikos erfolgt durch die Kanzlei.

Der Rechner unterstellt den Standardfall der 1. Instanz mit einer 1,3-Verfahrens- und 1,2-Terminsgebühr sowie 3,0 Gerichtsgebühren. Im konkreten Fall können zusätzliche Gebühren anfallen (etwa für einen Vergleich, eine Beweisaufnahme, mehrere Beklagte oder eine Einigungsgebühr), der Streitwert kann abweichend festgesetzt werden, und Vorschüsse oder Prozesskostenhilfe verändern das Bild. Deshalb ist der angezeigte Betrag ausdrücklich ein Orientierungswert ohne Gewähr.

Sie erhalten von uns einen kleinen Einbettungscode, der wie ein eingebettetes Video auf Ihrer Website platziert wird. Wir richten das Tool für Sie ein, hinterlegen Ihr Branding und liefern den fertigen Code; Ihr Webdesigner oder wir setzen ihn auf der gewünschten Seite ein. Eigenes technisches Vorwissen ist nicht nötig.

Sobald ein Besucher seine Prozesskosten berechnet und im Anschluss seine Kontaktdaten hinterlässt, landet die Anfrage automatisch bei Ihnen – per E-Mail in Ihr Postfach oder optional direkt in Ihrem Kanzlei-CRM. Sie sehen Name, Kontaktdaten, Streitwert und Anliegen und können den Interessenten direkt zurückrufen.

Ja. Der Prozesskostenrechner wird in Ihrem Erscheinungsbild ausgespielt – mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrer Ansprache. Für den Besucher wirkt das Tool wie ein natürlicher Bestandteil Ihrer Website, nicht wie ein Fremdprodukt. Der Disclaimer bleibt dabei stets sichtbar, sodass kein verbindlicher Eindruck entsteht.

Der Prozesskostenrechner ist ab 29 € pro Monat (netto) ohne Mindestlaufzeit nutzbar, monatlich kündbar. Die Einrichtung ist kostenlos, das Tool in der Regel innerhalb von 48 Stunden live. Alle Lead-Tools von Buzzard gibt es im Paket für 79 € pro Monat. Schon eine einzige gewonnene Mandatsanfrage refinanziert das Tool meist für viele Monate.

Das Tool läuft auf deutschen Servern, die Daten der Anfragenden werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Kontaktaufnahme an Ihre Kanzlei weitergegeben. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir bereit. Der prominente Disclaimer stellt klar, dass es sich um einen Orientierungswert ohne Gewähr und nicht um Rechtsberatung handelt – die verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihre Kanzlei.

Kostenlos für Ihre Kanzlei einrichten

Dieser Rechner — auf Ihrer Website.

Sagen Sie uns in wenigen Minuten, worum es geht — wir melden uns kurzfristig, richten den Prozesskostenrechner in Ihrem Branding ein und binden ihn auf Ihrer Website an. Danach landen qualifizierte Mandantenanfragen direkt in Ihrem Postfach.

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Mustafa Sahinli
Mustafa Sahinli · Buzzard AI
Prozessarchitekt · 06181 / 425 90 12 · WhatsApp