Wer eine Klage erwägt, googelt zuerst: „Was kostet ein Prozess?" Binden Sie den Prozesskostenrechner auf Ihrer Kanzlei-Website ein – der Besucher gibt seinen Streitwert ein, sieht die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten und hinterlässt am Ende seine Kontaktdaten. So wird aus einer anonymen Recherche eine qualifizierte Mandantenanfrage. Unten erleben Sie ihn so, wie Ihre Besucher ihn sehen.
Live-Demo · so nutzen es Ihre Website-Besucher. Links den Streitwert eingeben — rechts erscheinen die voraussichtlichen Prozesskosten der 1. Instanz.
Der Rechner liefert einen Richtwert aus den gestaffelten Wertgebühren nach RVG und GKG für die 1. Instanz. Ob ein Prozess sich lohnt, hängt von den Erfolgsaussichten, möglicher Rechtsschutzversicherung und der Gegenseite ab — das lässt sich nur im Einzelfall einschätzen.
Wir richten den Prozesskostenrechner in Ihrem Erscheinungsbild ein und liefern den Einbettungscode für Ihre Website — in der Regel binnen 48 Stunden live, ganz ohne eigene Technik.
Wer mit einer Streitfrage auf Ihrer Seite landet, gibt seinen Streitwert ein und sieht sofort die voraussichtlichen Prozesskosten — und hinterlässt seine Kontaktdaten, um das Risiko prüfen zu lassen.
Die Anfrage geht automatisch in Ihr Postfach: Name, Kontaktdaten, Streitwert und Anliegen. Sie rufen zurück und führen das Gespräch — der Rest ist Ihr Mandat.
Aus dem Streitwert ergibt sich eine sogenannte Wertgebühr. Die Anwaltskosten setzen sich für die 1. Instanz typischerweise aus einer 1,3-Verfahrensgebühr und einer 1,2-Terminsgebühr nach RVG zusammen, zuzüglich 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Die Gerichtskosten betragen in der 1. Instanz in der Regel 3,0 Gebühren nach GKG. Der Rechner addiert beides zu einer groben Gesamtorientierung. Es handelt sich um einen Orientierungswert ohne Gewähr und keine Rechtsberatung.
Der Rechner zeigt zunächst die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wer den Prozess verliert, trägt nach dem Grundsatz des Unterliegens in der Regel zusätzlich die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite – das eigene Kostenrisiko kann sich dadurch annähernd verdoppeln. Wer gewinnt, bekommt seine erstattungsfähigen Kosten dagegen meist von der Gegenseite ersetzt. Die verbindliche Einschätzung des Kostenrisikos erfolgt durch die Kanzlei.
Der Rechner unterstellt den Standardfall der 1. Instanz mit einer 1,3-Verfahrens- und 1,2-Terminsgebühr sowie 3,0 Gerichtsgebühren. Im konkreten Fall können zusätzliche Gebühren anfallen (etwa für einen Vergleich, eine Beweisaufnahme, mehrere Beklagte oder eine Einigungsgebühr), der Streitwert kann abweichend festgesetzt werden, und Vorschüsse oder Prozesskostenhilfe verändern das Bild. Deshalb ist der angezeigte Betrag ausdrücklich ein Orientierungswert ohne Gewähr.
Sie erhalten von uns einen kleinen Einbettungscode, der wie ein eingebettetes Video auf Ihrer Website platziert wird. Wir richten das Tool für Sie ein, hinterlegen Ihr Branding und liefern den fertigen Code; Ihr Webdesigner oder wir setzen ihn auf der gewünschten Seite ein. Eigenes technisches Vorwissen ist nicht nötig.
Sobald ein Besucher seine Prozesskosten berechnet und im Anschluss seine Kontaktdaten hinterlässt, landet die Anfrage automatisch bei Ihnen – per E-Mail in Ihr Postfach oder optional direkt in Ihrem Kanzlei-CRM. Sie sehen Name, Kontaktdaten, Streitwert und Anliegen und können den Interessenten direkt zurückrufen.
Ja. Der Prozesskostenrechner wird in Ihrem Erscheinungsbild ausgespielt – mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrer Ansprache. Für den Besucher wirkt das Tool wie ein natürlicher Bestandteil Ihrer Website, nicht wie ein Fremdprodukt. Der Disclaimer bleibt dabei stets sichtbar, sodass kein verbindlicher Eindruck entsteht.
Der Prozesskostenrechner ist ab 29 € pro Monat (netto) ohne Mindestlaufzeit nutzbar, monatlich kündbar. Die Einrichtung ist kostenlos, das Tool in der Regel innerhalb von 48 Stunden live. Alle Lead-Tools von Buzzard gibt es im Paket für 79 € pro Monat. Schon eine einzige gewonnene Mandatsanfrage refinanziert das Tool meist für viele Monate.
Das Tool läuft auf deutschen Servern, die Daten der Anfragenden werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Kontaktaufnahme an Ihre Kanzlei weitergegeben. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir bereit. Der prominente Disclaimer stellt klar, dass es sich um einen Orientierungswert ohne Gewähr und nicht um Rechtsberatung handelt – die verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihre Kanzlei.
Sagen Sie uns in wenigen Minuten, worum es geht — wir melden uns kurzfristig, richten den Prozesskostenrechner in Ihrem Branding ein und binden ihn auf Ihrer Website an. Danach landen qualifizierte Mandantenanfragen direkt in Ihrem Postfach.