Für Fachanwälte und Kanzleien im Arbeitsrecht: Der frisch Gekündigte schildert abends auf Ihrer Website seinen Fall — betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt, dazu Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitszeugnis. Die Buzzard-KI fragt Kündigungsdatum, Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer ab, rechnet die Frist des § 4 KSchG mit und legt eine freigabefertige Akte mit dem Arbeitgeber als Gegenseite an. Sie geben frei.
Das sieht der Gekündigte auf Ihrer Seite. Tippen Sie links eine frische Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag — rechts entsteht die Akte mit Frist und Arbeitgeber als Gegenseite.
Hinweis: Die KI nimmt ausschließlich den Sachverhalt der Kündigung auf und erfasst ihn für Ihre Kanzlei. Sie prüft weder die Wirksamkeit der Kündigung noch die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und nennt keine Abfindungshöhe — die arbeitsrechtliche Bewertung erfolgt persönlich durch die Fachanwältin oder den Fachanwalt. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Wer das Kündigungsschreiben in der Hand hält, sucht noch am selben Abend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht — denn die 3-Wochen-Frist tickt ab Zugang. Der Dialog auf Ihrer Seite antwortet sofort, nicht erst, wenn die Kanzlei am Montag öffnet.
Zugangsdatum der Kündigung, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt, Betriebsgröße über zehn Beschäftigte, Dauer der Betriebszugehörigkeit, vorausgegangene Abmahnungen, angebotene Abfindung: Sie erfasst genau die Eckdaten, mit denen Sie über die Kündigungsschutzklage entscheiden — und rechnet die § 4-Frist aus dem Zugangsdatum.
Sachverhalt, Arbeitgeber als Gegenseite, Sozialauswahl-Hinweise und die Klagefrist stehen sortiert in der Akte. Ein Klick Freigabe — und sie steht in Ihrer Kanzleisoftware. Kein fristgebundener Fall versickert über Nacht.
Die freigegebene Akte wird über die Schnittstelle Ihrer Kanzleisoftware automatisch angelegt — mit dem gekündigten Mandanten, dem Arbeitgeber als Gegenseite und der aus dem Zugangsdatum gerechneten 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG. Vorher gleicht die KI gegen Ihren Bestand ab, ob Sie denselben Arbeitgeber nicht bereits vertreten — sonst droht die Interessenkollision nach § 43a BRAO.
Actaport: vollautomatische Anlage der Kündigungsschutz-Akte über die offene REST-Schnittstelle, samt notierter Klagefrist. Bei anderer Software übergeben wir die Akte als strukturierten Export oder per E-Mail an Ihr Sekretariat zur Fristeneintragung.
Verarbeitung der Arbeitsverhältnis-Daten auf deutschen Servern, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive.
Geheimhaltung nach Berufsrecht und § 43a BRAO, jeder Zugriff wird protokolliert.
Keine Wirksamkeitsprüfung, keine Erfolgsprognose, keine Abfindungshöhe — die Bewertung bleibt bei Ihnen.
Die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG wird aus dem Zugangsdatum gerechnet und in der Akte markiert.
In 15 Minuten zeigen wir Ihnen an Ihrer echten Website, wie aus der nächtlichen Kündigungs-Anfrage eine Kündigungsschutz-Akte mit gewahrter 3-Wochen-Frist und dem Arbeitgeber als Gegenseite wird — fertig zur Freigabe in Ihrer Kanzleisoftware.