Wer eine Kündigung erhält, sucht sofort: „Welche Kündigungsfrist gilt für mich?" Binden Sie den Kündigungsfristen-Rechner auf Ihrer Kanzlei-Website ein – der Besucher ermittelt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB und hinterlässt am Ende die Kontaktdaten. So wird aus der Suche eine qualifizierte Mandantenanfrage. Unten probieren Sie ihn so aus, wie Ihre Besucher ihn erleben.
Live-Demo · so nutzen es Ihre Website-Besucher. Links die Beschäftigungsdauer eingeben — rechts erscheint die gesetzliche Kündigungsfrist.
Der Rechner gibt die gesetzliche Staffel des § 622 BGB für Kündigungen durch den Arbeitgeber wieder. Ob im konkreten Fall eine abweichende Frist aus Tarif- oder Arbeitsvertrag gilt — und ob die Kündigung überhaupt wirksam ist — lässt sich nur im Einzelfall durch die Kanzlei beurteilen.
Wir richten den Kündigungsfristen-Rechner in Ihrem Erscheinungsbild ein und liefern den Einbettungscode für Ihre Kanzlei-Website — in der Regel live in 48 Stunden.
Wer frisch gekündigt nach seiner Frist sucht, gibt die Beschäftigungsdauer ein, erhält die gesetzliche Kündigungsfrist — und hinterlässt seine Kontaktdaten, um sie prüfen zu lassen.
Die qualifizierte Mandantenanfrage geht automatisch in Ihr Postfach: Name, Kontaktdaten und Anliegen. Bei der Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage zählt jeder Tag — Sie rufen direkt zurück.
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Beschäftigungsdauer verlängert sich die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gestaffelt: ab 2 Jahren ein Monat, ab 5 Jahren zwei Monate, ab 8 Jahren drei Monate, ab 10 Jahren vier Monate, ab 12 Jahren fünf Monate, ab 15 Jahren sechs Monate und ab 20 Jahren sieben Monate – jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Der Rechner gibt diese Staffel als Orientierung wieder.
Nein. Die gestaffelte Verlängerung nach § 622 Abs. 2 BGB gilt nach dem Gesetzeswortlaut nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für die eigene Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es grundsätzlich bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln. Der Rechner weist auf diese Unterscheidung hin.
Ja. Tarifverträge und einzelvertragliche Regelungen können die Kündigungsfristen verlängern oder – in bestimmten Grenzen – anders ausgestalten. Maßgeblich ist im Einzelfall, welche Regelung gilt und ob sie wirksam vereinbart wurde. Genau deshalb endet das Tool mit dem Hinweis, die konkrete Frist anwaltlich prüfen zu lassen – und führt den Besucher zu Ihrer Kanzlei.
Sie binden den Rechner mit einem kleinen Code-Schnipsel auf Ihrer Website ein – ähnlich wie ein eingebettetes Video. Wir richten das Tool für Sie ein und liefern den fertigen Einbettungscode; Ihr Webdesigner oder wir platzieren ihn auf der gewünschten Seite, etwa auf Ihrer Arbeitsrecht-Seite. Technisches Vorwissen ist nicht nötig.
Wer eine Kündigung erhält, sucht zuerst online nach „Kündigungsfrist berechnen“ – oft unter Zeitdruck wegen der Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Ein Rechner auf Ihrer Website fängt genau diese Suchintention ab: Statt anonym abzuspringen, erhält der Besucher seine Frist und hinterlässt im Gegenzug seine Kontaktdaten. So werden anonyme Besucher zu konkreten Mandantenanfragen im Arbeitsrecht.
Ja. Der Rechner wird in Ihrem Erscheinungsbild ausgespielt – mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrer Ansprache. Für den Besucher wirkt das Tool wie ein natürlicher Teil Ihrer Kanzlei-Website, nicht wie ein Fremdprodukt.
Der Kündigungsfristen-Rechner ist ab 29 € pro Monat (netto) nutzbar, die Einrichtung ist kostenlos und das Tool ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden live. Es ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Alle Lead-Tools im Paket gibt es ab 79 € pro Monat. Schon ein einziges gewonnenes Mandat zahlt das Tool für lange Zeit.
Das Tool läuft auf deutschen Servern, die Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich für die Kontaktaufnahme an Ihre Kanzlei weitergegeben; einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir bereit. Sobald ein Besucher seine Frist berechnet und seine Kontaktdaten hinterlässt, landet die Anfrage automatisch in Ihrem Postfach – mit Name, Kontaktdaten und Anliegen, sodass Sie direkt zurückrufen können.
In wenigen Minuten sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns kurzfristig, richten den Kündigungsfristen-Rechner in Ihrem Branding ein und binden ihn auf Ihrer Website an. Danach landen qualifizierte Mandantenanfragen direkt in Ihrem Postfach.