Jeder Gerichtsbrief, jede beA-Nachricht, jeder eingescannte Schriftsatz wird gelesen, bevor er auf Ihrem Schreibtisch landet: Buzzard erkennt Aktenzeichen, Gericht und Parteien, markiert mögliche Frist-Hinweise zur Prüfung und schreibt die Aktennotiz fertig. Sie bekommen ein sauberes Übergabepaket — als PDF mit XML für den Importordner oder als strukturierte E-Mail — und müssen nur noch prüfen und freigeben. Ihre Kanzleisoftware bleibt führend.
Live-Demo · so liest die KI Ihre Gerichtspost.
Die KI bereitet nur vor und bewertet nicht rechtlich. Ein Frist-Hinweis ist reine Orientierung und bitte anwaltlich zu prüfen. Welche Frist gilt, ob ein eEB abgegeben wird und was versendet wird, entscheidet die Kanzlei.
Echt, nicht simuliert. Probieren Sie es selbst: Gerichtsschreiben links einfügen — rechts entstehen Az, Gericht, Frist-Hinweis und Aktennotiz live.
Buzzard ist ein Arbeitslayer vor Ihrer Kanzleisoftware. Gerichtsbriefe, beA-Eingänge und eingescannte Schriftsätze werden gelesen, die Eckdaten herausgezogen, ein etwaiger Frist-Hinweis markiert und die Aktennotiz geschrieben — damit Sie nur noch prüfen und freigeben.
beA-Nachrichten, eingescannte Gerichtsbriefe aus dem Import-Ordner und Gerichts-E-Mails sammeln sich in einem Eingangs-Layer, der vor Ihrer Kanzleisoftware sitzt. Buzzard liest jeden Eingang — Ihre Kanzleisoftware bleibt unberührt.
Die KI zieht — soweit im Dokument vorhanden — Aktenzeichen, Gericht, Parteien und einen möglichen Frist-Hinweis heraus, fasst den Schriftsatz zusammen und schreibt die Aktennotiz. Keine verbindliche Fristberechnung, keine Bewertung.
Sie sehen Aktennotiz und Übergabepaket, prüfen den Frist-Hinweis anwaltlich und übernehmen über die vorhandenen Wege — Import-Ordner mit PDF+XML, E-Mail-Posteingang oder Online-Mandat. Ein Mensch entscheidet.
Buzzard ersetzt Ihre Kanzleisoftware nicht und schreibt nicht hinein. Die KI liest die Gerichtspost, erkennt die Eckdaten und legt Ihnen eine fertige Aktennotiz samt Übergabepaket vor. Die Übernahme läuft ausschließlich über Wege, die Ihre Kanzlei ohnehin nutzt. Dieselbe Aktennotiz passt auch zu vielen anderen Kanzleisoftware-Systemen.
Buzzard ist unabhängig und behauptet keine technische Integration mit RA-MICRO, der BRAK oder dem beA.
Die gelesene Gerichtspost wird so aufbereitet, dass die Aktennotiz zu vielen Kanzleisoftware-Systemen passt. Die Übergabe läuft über universelle, vorhandene Wege — eine Marken-Schnittstelle ist nicht nötig. Ihre Kanzleisoftware bleibt führend, Sie geben frei.
Kompatibel mit vielen Kanzleisoftware — die Übergabe läuft über universelle, vorhandene Wege. Kein direkter Schreibzugriff, keine offizielle Partnerschaft.
Übergabe über E-Mail-Posteingang · Import-Ordner (PDF + XML-Metadaten) · Online-Mandat. Buzzard behauptet keine direkte Integration, Schnittstelle oder Partnerschaft mit diesen Systemen — Ihre Kanzleisoftware bleibt führend, Sie geben frei. Genannte Marken gehören ihren Inhabern.
Nein. Buzzard markiert nur einen Frist-Hinweis als Orientierung und legt ihn der Kanzlei zur Prüfung vor. Die KI berechnet keine Frist verbindlich, trägt keine Frist in Ihren Kalender ein und gibt nichts frei. Welche Frist gilt und wie sie notiert wird, entscheidet ausschließlich die Kanzlei in ihrem führenden System.
Ja, soweit der Eingang als Text oder PDF vorliegt — Buzzard liest beA-Eingänge ebenso wie eingescannte Gerichtsbriefe oder Gerichts-E-Mails. Buzzard ist dabei ein unabhängiger Arbeitslayer und behauptet keine technische Integration mit dem beA oder der BRAK. Die KI nimmt den Inhalt auf, erkennt die Eckdaten und bereitet die Aktennotiz vor; die Übernahme bleibt bei der Kanzlei.
Nein. Buzzard hat keinen direkten Schreibzugriff und behauptet keine technische Integration mit einer bestimmten Kanzleisoftware. Buzzard arbeitet als Layer davor: Die KI liest die Gerichtspost und bereitet Aktennotiz und Übergabepaket vor. Die Übernahme läuft über vorhandene Wege — Importordner, E-Mail-Posteingang oder Online-Mandat — und die Kanzlei gibt frei. Ihre Kanzleisoftware bleibt führend.
Die Aktennotiz fasst den Eingang in wenigen Sätzen zusammen: um welche Art von Gerichtspost es geht, das erkannte Aktenzeichen und Gericht, die Parteien, ein etwaiger Frist-Hinweis zur Prüfung sowie vorgeschlagene nächste Schritte. Sie ist als PDF samt XML-Metadaten oder als strukturierte E-Mail aufbereitet, damit ein Mensch sie schnell prüfen und übernehmen kann. Eine rechtliche Bewertung enthält sie nicht.
Buzzard weist nur darauf hin, dass ein elektronisches Empfangsbekenntnis erbeten wurde, und legt diesen Hinweis der Kanzlei vor. Die KI beantwortet kein eEB, gibt keines ab und versendet nichts. Ob, wann und wie ein eEB abgegeben wird, entscheidet und erledigt allein die Kanzlei in ihrem System.
Ja. Die Verarbeitung läuft über Server in Deutschland und ist DSGVO-konform aufgesetzt. Die gelesene Gerichtspost wird ausschließlich zur Vorsortierung und Vorbereitung genutzt und nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Mit Ihrer Kanzlei schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und richten die Anbindung der Eingangsquellen gemeinsam und revisionssicher ein.
Der Umfang richtet sich nach Ihrem Eingangsvolumen, Ihren Eingangsquellen und Ihrer Kanzleisoftware. Wir erstellen Ihnen dazu ein individuelles Angebot, das genau zu Ihrer Kanzlei passt — am einfachsten in einem kurzen Erstgespräch.
In einem kurzen Erstgespräch klären wir Ihre Eingangsquellen und den gewünschten Übergabeweg. Dann binden wir die Quellen an (beA-Eingänge, Scan-/Importordner, Gerichts-E-Mails), kalibrieren die Erkennung an echter Gerichtspost und richten Aktennotiz und Übergabepaket auf Ihren Workflow aus. In der Regel ist der Pilot in 1–2 Wochen produktiv — und Ihre Kanzlei gibt von Anfang an jeden Eingang frei.
In 15 Minuten zeigen wir Ihnen an Ihrer echten Gerichtspost, wie die KI Az, Gericht und Frist-Hinweis erkennt und die Aktennotiz schreibt — Sie geben frei, Ihre Kanzleisoftware bleibt führend.