Wer geblitzt wurde, sucht zuerst online: „Was kostet mich das jetzt?“ Binden Sie diesen Bußgeldrechner auf Ihrer Kanzlei-Website ein – Betroffene berechnen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot und hinterlassen am Ende ihre Kontaktdaten. So wird aus einer anonymen Suche eine qualifizierte Mandantenanfrage im Verkehrsrecht. Unten testen Sie ihn so, wie Ihre Besucher ihn erleben.
Live-Demo · so nutzen es Ihre Website-Besucher. Links die Geschwindigkeitsüberschreitung wählen — rechts erscheinen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Ein Einspruch lohnt sich oft: Messfehler, falsche Toleranzabzüge oder formale Mängel im Bescheid können die Sanktion senken oder ganz entfallen lassen. Ob das im konkreten Fall greift, kann nur die Kanzlei nach Einsicht in die Akte beurteilen.
Wir richten den Bußgeldrechner in Ihrem Kanzlei-Branding ein und liefern den Einbettungscode für Ihre Website — live in 48 Stunden, ohne dass Sie sich um Technik kümmern müssen.
Wer geblitzt wurde und auf Ihrer Seite landet, sieht sofort Bußgeld, Punkte und Fahrverbot — und hinterlässt seine Kontaktdaten, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen zu lassen.
Die qualifizierte Mandantenanfrage geht automatisch in Ihr Postfach: Name, Kontaktdaten, Anliegen. Sie rufen zurück, solange die Einspruchsfrist läuft — der Rest ist Ihr Mandat.
Der Rechner orientiert sich am bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw (Stand der Reform 2021). Entscheidend sind zwei Angaben: ob die Überschreitung innerorts oder außerorts erfolgte und um wie viele km/h zu schnell gefahren wurde. Daraus ergeben sich Regelsatz, Punkte in Flensburg und ein eventuelles Fahrverbot. Es handelt sich um einen Orientierungswert ohne Gewähr.
Punkte in Flensburg drohen in der Regel ab einer Überschreitung von rund 21 km/h. Ein Fahrverbot kommt typischerweise ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. ab 41 km/h außerorts in Betracht, außerdem bei wiederholten Verstößen. Die genauen Grenzen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; die verbindliche Beurteilung erfolgt durch die Kanzlei.
Häufig ja. Messfehler, falsche Toleranzabzüge, fehlerhafte Standortwahl der Messanlage oder formale Mängel im Bescheid führen nicht selten zu einer Reduzierung oder zum Wegfall der Sanktion. Ob sich ein Einspruch im konkreten Fall lohnt, prüft die Kanzlei anhand der Akte. Der Rechner liefert dafür nur den ersten Anhaltspunkt.
Sie erhalten von uns einen kleinen Einbettungscode, der wie ein eingebettetes Video auf Ihrer Kanzlei-Website platziert wird. Wir richten das Tool ein und liefern den fertigen Code; Ihr Webdesigner oder wir setzen ihn auf der gewünschten Seite ein. Technisches Vorwissen ist nicht nötig, und das Layout fügt sich in Ihr Erscheinungsbild ein.
Wenn ein Besucher sein Bußgeld berechnet und anschließend seine Kontaktdaten hinterlässt, landet die Anfrage automatisch bei Ihnen – per E-Mail in Ihr Postfach oder optional direkt in Ihrem CRM. Sie sehen Name, Kontaktdaten und das Anliegen und können den Betroffenen direkt zurückrufen, solange die Einspruchsfrist noch läuft.
Ja. Der Bußgeldrechner wird in Ihrem Erscheinungsbild ausgespielt – mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrer Ansprache. Für den Besucher wirkt das Tool wie ein natürlicher Teil Ihrer Kanzlei-Website und nicht wie ein eingekauftes Fremdprodukt.
Der Bußgeldrechner ist ab 29 € pro Monat nutzbar, die Einrichtung ist kostenlos und er ist live in 48 Stunden, monatlich kündbar. Alle Lead-Tools im Paket gibt es für 79 € pro Monat. Sie zahlen einen planbaren Monatsbeitrag unabhängig davon, wie viele Anfragen eingehen – schon ein gewonnenes Verkehrsrechtsmandat deckt die Kosten für lange Zeit.
Ja. Das Tool läuft auf deutschen Servern, die Daten der Anfragenden werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Kontaktaufnahme an Ihre Kanzlei weitergegeben. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir bereit, sodass Sie den Rechner rechtssicher auf Ihrer Website einsetzen können.
In wenigen Minuten sagen Sie uns, worum es geht — wir melden uns kurzfristig, richten den Bußgeldrechner in Ihrem Branding ein und binden ihn auf Ihrer Website an. Danach landen qualifizierte Mandantenanfragen aus dem Verkehrsrecht direkt in Ihrem Postfach.