Buzzard AI
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mustafa Sahinli, Buzzard AI, Weidenweg 6, 63526 Erlensee (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Prozessarchitektur, Automatisierung und digitale Systemintegration.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Konzeption und Umsetzung von KI-basierten Automatisierungslösungen
  • Integration von Softwaresystemen (ERP, CRM, Kommunikationstools)
  • Einrichtung und Wartung von KI-Telefonassistenten und Voice-AI-Lösungen
  • Datenanalyse, Dokumenten-Intelligenz und Prozessoptimierung
  • Beratung und Potenzialanalyse

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Leistungserbringung und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich, genannte Zeiträume einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs entstehen.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Kunden geheim zu halten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der DSGVO. Sofern erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

Server und Datenverarbeitung erfolgen auf Servern in Deutschland.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Lösungen. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Quellcode und Dokumentation verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 11 Kündigung

Laufende Wartungsverträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Projektbezogene Verträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hanau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2026

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